Alles rund ums umweltfreundliche und kostengünstige Autofahren mit Autogas und Erdgas
© Autogas- und Erdgas-Fahrzeug-Forum (http://www.autogas-forum.de) - [Stand: 14.4.2006]
Disclaimer/Erklärung zu den hier plazierten Links
----------
Wenn man das Dokument mit dem Suchbefehl nach "Flüssiggas" durchsucht, kann man feststellen,
daß das Flüssiggas unterschiedlich (d.h. je nach Anwendungszweck: Heizen, Stromerzeugung oder Fahren) besteuert wird.
Für Autogasfahrer ist der Abschnitt §3 1a und für Erdgas-Fahrer der Abschnitt §3 2 interessant:
Dieser Bereich klärt über die Preisentwicklung der Steuer für Flüssiggas und Erdgas für Antriebszwecke bis 2009 auf.
Kurz zusammengefaßt: Die Fakten für den Autogas/Flüssiggasbereich:
2000: 270,50 Deutsche Mark für 1.000 kg (~ 14,607 Pf/l)
Vorab ein paar Umrechnungen:
1l Autogas entspricht grob 0,54kg Flüssiggas
1 Euro = 1,95583 DM
2001: 285,30 Deutsche Mark für 1.000 kg (~ 15,406 Pf/l) => also: weniger als 1 Pf/l mehr!!!)
2002: 153,40 Euro für 1.000 kg (300,024 DM => 16,20 Pf/l
2003-2009: 161,00 Euro für 1.000 kg (314,888 DM => 17,00 PF/l)
Für den Erdgasbereich sieht die Kostensituation ähnlich aus!
" Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach §1 Abs. 3 Nr. 3 zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009"
2000: 20,90 DM für 1 MWh
2001: 22,00 DM für 1 MWh
2002: 11,80 Euro für 1 MWh
2003-2009: 12,40 Euro für 1 MWh
Umrechnung in kg?
-> näheres unter §2 - Regelsteuersätze, Begriffsbestimmungen
Megawattstunde (MWh) im Sinne dieses Gesetzes ist die Messeinheit der Energie der Gase, ermittelt aus dem Normvolumen (Vn) und dem Brennwert (Ho, n)
-> Linktip: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage9419/Datensammlung-zur-Steuerpolitik.pdf
Ermäßigter Mineralölsteuersatz auf Erd- und Flüssiggas für Fahrzeuge im öffentlichen
Verkehr
- Erstmaliges Inkrafttreten: 21. Oktober 1995
- Ausgestaltung: Befristet bis zum 31. Dezember 2009 bei degressiv ausgestalteten
Steuersatzermäßigungen
(aus: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage1348/Foerderung-des-Umweltschutzes.pdf 2.1 Verkehr a) Mineralölsteuer)
Vergleich zu den anderen Kraftstoffen: (Steuersätze je 1000l)
- unverbleites Benzin
2002: 623,80 Euro
ab 2003: 654,50 Euro
- Dieselkraftstoff
2002: 439,70 Euro
ab 2003: 470,40 Euro
Um schwefelarme Kraftstoffe zu fördern, wird ab dem 1. November 2001 die Mineralölsteuer für unverbleites Benzin und Dieselkraftstoff mit einem hohen Schwefelgehalt (über 50 mg/kg) um zusätzliche 1.53 Cent je Liter (15,30 e /1.000 l)angehoben.
Ab dem 1.Januar 2003 soll dieser erhöhte Steuersatz bereits für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt über 10 mg/kg gelten.
Für Heizgase:
- Flüssiggas 38,34 €/1.000 kg
- Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe 3,476 €/MWh
Biogase, Klärgase, Grubengase, Kokereigase und ähnliche Gase dürfen steuerfrei verheizt werden.
(aus dem Lexikon: Steuern von A bis Z unter Mineralölsteuer)
Mineralöl- und Strombesteuerung im Rahmen der ökologischen Steuerreform (8/2001)
Stand: 5/2002; Sprache: deutsch
Quelle: © Bundesfinanzministerium/Berlin 2002 (www.bundesfinanzministerium.de)
----------
In diesem Artikel gehts um die Möglichkeit zum Fahren mit Autogas/Flüssiggas,
wenn in der näheren Umgebung keine Tankstellen verfügbar sind.
----------
Der Artikel beschäftigt sich mit der Verkehrssituation in Paris und den
Planungen zur Luftverbesserung durch den Einsatz von Autogas/Flüssiggas- und
Erdgas-betriebenen Bussen im öffentlichen Nahverkehr:
----------
Sehr ausführliche Informationen über den technischen u. politischen Hintergrund zu Erdgasfahrzeugen
Hiermit möchten wir ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen.
Diese Erklärung gilt für alle auf diesen Internetseiten plazierte Links.